Sachverständigenbüro für Pflasterbau

Das Wappen von NRW darf von mir geführt werden

Pflaster



Ein Bild von einer Pflasterflaeche

Natursteinpflaster

Da leider nicht mehr alle Pflasterer über umfassende handwerkliche Kenntnisse verfügen, ist es wichtig, auf der Baustelle auf handwerklich einwandfreie Detaillösungen zu bestehen.
Das betrifft vor allem:
das Schneiden der Steine,
kein verwendeter Stein darf kleiner als ein halber Stein sein,
das Anarbeiten von Einbauten,
die Gestaltung von Baumscheiben und Pflasterrändern,
die einwandfreie Ausführung von Rinnen und das Anpassen von Straßeneinläufen.
Wichtig ist vor allem, deutlich zu machen:
Gute Pflasterflächen setzen eine gute durchdachte Planung voraus, ebenso setzen gute Pflasterflächen ein Vorausdenken bei der Ausführung voraus.
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Ein Bild von Betonsteinpflaster

Natursteinpflaster

Pflaster ist die Geschichte von tausenden von Jahren des Straßenbaues. Die historischen Straßen der Ägypter, Etrusker, Griechen und Römer sind uns bekannt aus schriftlicher Überlieferung und erhalten gebliebenen Resten. In den letzten Jahrzehnten und Jahren erlebte das Pflaster, nachdem es fast vollständig verdrängt war, im Straßenbau eine Renaissance und aufs neue eine beträchtliche Ausweitung.
Bei der Konstruktion und Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflaster und Plattenbelägen handelt es sich um eine der ältesten Formen dauerhaften Befestigungen von Straßen, Wegen und Plätzen.
Obwohl es sich bei der Fertigung derartiger Beläge um alte Handwerkstechniken handelt bleibt leider festzustellen, dass durch die Industriealisierung und Mechanisierung des Baugeschehens vieles an Kenntnissen und Wissen darüber verloren ging.
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Verschnitt an Pflastersteinen

Bei Anschlüssen dürfen zugearbeitete Pflastersteine oder Platten nicht verwendet werden, wenn die verbleibende kürzere Länge nicht mindestens der Hälfte der größten Kantenlänge des unbearbeiteten Steines oder der unbearbeiteten Platte entspricht.
Das Zuarbeiten hat durch Nassschnitt zu erfolgen. Abweichungen davon sind zu vereinbaren.
Als handwerksgerecht gilt, dass Einbauten (Schächte, Schieberkappen, Fahnenmastschuhe, etc.) zunächst mit einem Stein- oder Pflasterkranz möglichst aus trapezförmigen oder quadratischen Steinen umpflastert werden. Die Anpassung an den Verband erfolgt außerhalb des Pflasterkranzes.
Das direkte Heranführen des Verbandes an die Einbauten gilt als nicht handwerksgerecht.
Pass-Steine ungeeigneter Formen und Abmessungen führen zur Schwächung des Belages, da sie sich häufig bereits nach kurzer Zeit lockern oder sogar brechen.

Handwerklich einwandfreie Detaillösungen erfordern entsprechende Kenntnisse und ein gewisses Maß an Kreativität.

Bilder aus Pflastersteinen

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Leistungen

Meine Gutachten sind für den Fachmann nachprüfbar und für den Laien nachvollziehbar – das sind (neben der Richtigkeit des Ergebnisses) die wichtigsten Attribute eines Gutachtens. Besonders die Nachvollziehbarkeit ist eine wesentliche Anforderung, denn der fachliche Laie muss das Ergebnis verstehen und die Herleitung für sich würdigen können. (Institut für Sachverständigenwesen e. V.). Die Ergebnisse sind für den fachlichen Laien verständlich und nachvollziehbar zu begründen und zu formulieren. Für Laien wird die unverständliche Fachsprache vermeiden, wo sie ausnahmsweise zwingend erforderlich ist, wird diese erläutert! Feststellungen und Beurteilungen werden auf das Wesentliche reduziert, ohne die Nachvollziehbarkeit zu beeinträchtigen und es werden keine überflüssigen Ausschweifungen produziert.

Privatgutachten – Gerichtsgutachten – Schiedsgutachten – Außergerichtliche Streitbeilegung – Schadensanalysen – Beweissicherungen – Qualitätssicherung – Abnahme einer Bauleistung - Beratung - Schulung - Referate - Rechnungsprüfung

Fachkundeprüfung bzw. Sachkundeprüfung für eine Ausnahmebewilligung entsprechend § 7 HWO und § 8 HWO

gutachterliche Leistungen für Auftraggeber (private Bauherren - öffentliche Bauherren - Bauherrenvertreter - Generalunternehmer)

gutachterliche Leistungen für Auftragnehmer (Bauunternehmer - Handwerker)

gutachterliche Leistungen für Juristen (Richter - Rechtsanwälte - Gerichte)

gutachterliche Leistungen für Versicherungen

anerkannte und mit Bildungspunkten belegte Vorträge, Schulungen und Inhouse-Seminare

baubegleitende Qualitätskontrolle

vorsorgliche Beweissicherung

akute Beweissicherung


Die durchgeführten Schulungen, Vorträge und Seminare mit aktuellen Themen des Straßenbauerhandwerks werden als Fortbildung der Handwerkskammer Düsseldorf anerkannt und mit Fortbildungspunkten gewertet.

Fortbildung – Weiterbildung – Seminare

Folgenden Themen werden unter anderen angeboten:

ZTV A, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Aufgrabungen
Aufgrabungsmanagement
Gebundene Pflasterbauweisen
Bauweisen mit großformatigen Elementen
Vorträge und Seminare zu:
VOB
ZTV P
MF P

Baubegleitende Qualitätskontrolle

Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt, werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.

Vorsorgliche-Beweissicherung

Akute-Beweissicherung

Das Ministerialblatt Nr. 73 S. 1468 [19] fordert, dass nach dem Stand der Technik unvermeidliche schädliche Einflüsse auf ein Mindestmaß beschränkt werden muss. Darüber hinaus wird verlangt „den Nachweis des Nichtbestehens von Schäden“ durch präventive Beweissicherungen zu dokumentieren.

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Kontakt

Sachverständigenbüro

Werner Schellscheidt
Dresdner Straße 13 L
40822 Mettmann

Telefon:

02104-74859

Mobil:

0172-2606151


info@Schellscheidt.com

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